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Was sagt eigentlich das internationale Kriegsrecht zu palästinensischem Terror und Israels Vergeltungsmassnahmen?


Was sagt eigentlich das internationale Kriegsrecht zu palästinensischem Terror und Israels Vergeltungsmassnahmen? Ein Essay von Prof. Luis Rene Beres.

Der Teufelskreis ist bekannt. Palästinensische Terroristen greifen absichtlich israelische Frauen und Kinder an. Israel, das keine andere Wahl hat, vergeltet ausschließlich mit Schlägen gegen die militärische Infrastruktur der PLO. Aber manchmal tötet und verletzt das israelisches Feuer unvermeidbar auch palästinensische Zivilisten und erzeugt den falschen Eindruck von Rechtlosigkeit auf beiden Seiten. Diese täuschende Ansicht kann mit einer Deutung der aktuellen USA-Angriffe gegen Al-Qaida-Terroristen verglichen werden, die dieses Land für Schädigungen an afghanischen Zivilisten tadelt.

Es ist wichtig, die profunden moralischen und rechtlichen Unterschiede zwischen palästinensischem Terrorismus, der immer absichtlich barbarisch und wahllos ist, und israelischen Vergeltungen besser zu verstehen, die immer bewusst konzipiert sind, um Zivilunfälle zu vermeiden. Vom Standpunkt des internationalen Gesetzes aus, müssen zwei Punkte betrachtet werden. Erstens stellt die kriminelle Absicht des palästinensischen Terrors eine unbestreitbare Verletzung der humanitären Richtlinien des bewaffneten Konfliktes dar. Es ist deshalb notwendig, zwischen solchem Terror und israelischen Antworten auf Terror, der nie unschuldige Beteiligte schädigen soll, zu unterscheiden. Wenn TV-Nachrichten Parallelen ziehen zwischen palästinensischen Angriffen mit Nägeln gespickten Bomben auf Juden, die die Synagoge verlassen und israelischen Vergeltungsschlägen gegen PLO-Ziele mit Infanterie und luftgestützten Flugkörpern, lassen sie eine wesentliche Wahrheit aus: Die palästinensische Anwendung von Gewalt zielt nur darauf, maximalen Schmerz zufügen und Leid über Unschuldige zu bringen, während die israelische Gewaltanwendung nur für Überleben und Selbst-Schutz bestimmt ist. Glaubt jemand wirklich, dass Israel Militär gegen irgendein palästinensisches Ziel einsetzen würde, wenn die Palästinenser ihr Morden aufhörten?

Es gibt einen zweiten Punkt. Jeder, der Nachrichten schaut, sieht regelmäßig Bilder der israelischen Vergeltungsschläge gegen "Flüchtlingslager." Was nicht erklärt wird, ist, dass diese Lager die wichtigsten Quellen und Brutstätten von anti-israelischem Terrorismus sind und dass das absichtliche Benutzen dieser Lager durch die PLO/PA (Palästinensische Autonomiebehörde) für einen solchen kriminellen Zweck, ein Beispiel von „Niedertracht" nach dem internationalen Gesetz ist. Die von der PLO/PA kalkulierten palästinensischen Verluste von arabischen Zivilisten, sind ein Verbrechen, das der PLO/PA volle rechtliche Verantwortlichkeit zuweist.

Die PLO/PA-Praxis, ihre Attentate und Anschläge absichtlich in die Mitte der Zivilbevölkerung zu platzieren, ist eindeutig ein Kriegsverbrechen.
Obwohl es zutreffend ist, dass das Kriegsgesetz konzipiert ist, um alle Zivilisten vor bewaffnetem Angriff zu schützen, veranschaulicht der Kern dieser Richtlinien, dass die Verantwortung für Schäden an Zivilisten schließlich auf derjenigen Seite liegen muss, die mit Niedertracht agiert. Wenn die „Golani-“ und Fallschirmjägerbrigaden in Koordination mit gepanzerten Einheiten in Jenin und Balata vorrücken, um zukünftige palästinensische Selbstmordattentäter zu verhaften, liegt die volle Verantwortung für resultierende Zivilunfälle bei Yassir Arafat.

Täuschung kann ein wichtiger und annehmbarer Vorteil in der Kriegsführung sein, aber es gibt eine klare Unterscheidung zwischen Täuschung oder List einerseits und „Niedertracht“ oder „Heimtücke“ andererseits. Die Den Haag- Richtlinien der Kriegsgesetze erlauben "List", aber missbilligen Heimtücke, Niedertracht oder Verrat. Das Verbot der Niedertracht wird in Protokoll 1 von 1977 nochmals bestätigt und diese Richtlinien werden generell als bindend angesehen, auf der Grundlage von allgemeinen und üblichen internationalen Gesetzen.

Was sind genau die Unterschiede zwischen zulässiger „List“ und „Niedertracht“? Das Erstere schließt z.B. Gebrauch von Tarnung, Lockvögeln und Scheingefechten ein. Falsche Signale werden auch erlaubt; beispielsweise das Stören von Kommunikationen.

„Niedertracht“ beinhaltet andererseits solch trügerische Praktiken wie irreführende Verwendung der weißen Flagge; simulierte Kapitulation oder die Behauptung, ein Zivilistenstatus zu haben.
„Niedertracht“ macht besonders aus, militärische Ziele von Angriff dadurch abzuschirmen, indem man sie in dicht bevölkerte Bereiche legt oder absichtlich Zivilisten in die Nähe militärischer Ziele bringt.
Tatsächlich gibt es eine allgemeine Übereinkunft, solche Praktiken, die die schwerwiegendsten Übertretungen des Kriegsgesetzes darstellen im Allgemeinen als ein "Vertragsbruch" zu verstehen.
Die juristische Folge einer solchen „Niedertracht“– die Praxis, die jetzt durch die PLO/PA eingesetzt wird - ist die: Freistellung (in diesem Fall für Israel) von den normalerweise geltenden Regeln für Ziele.
Tatsächlich, selbst wenn die PLO/PA nicht absichtlich mit „Heimtücke“ agiert hätte, würde bei jedem Zusammenhang zwischen palästinensischen Angriffen und dem Schutz ihrer Zivilisten alle juristische Verantwortung für Schäden an arabischen Zivilisten auf Yassir Arafat fallen.

Nichts von dem bedeutet, dass Terrorismus eine zulässige Gewaltanwendung nach internationalem Gesetz darstellt. Seinem Wesen nach ist der PLO/PA-Plan der Gewalt überwältigend illegal. Gleichzeitig sind die Richtlinien des Kriegsgesetzes für palästinensische Terroristen so verbindlich, wie sie für israelisches oder amerikanisches Militär sind. Dies ist das Resultat einer verbindlichen rechtswissenschaftlichen Erweiterung der Kriegsgesetze (des geläufigen Artikel 3 der vier Genfer Konventionen von 1949 und der zwei Protokolle zu diesen Vereinbarungen von 1977).

Die neuen Schäden an palästinensischen Zivilisten in der „PA-Zone A“, durch israelische Vergeltungsmaßnahmen, sind tragisch und sehr bedauerlich, aber die rechtliche Verantwortlichkeit für diese Tragödie liegt völlig bei denen, deren heimtückisches Agieren solche Schäden möglich machten. Außerdem hat Israel das unbestreitbare Recht der Selbstverteidigung gegen die Terrorangriffe, die von dieser Gegend ausgehen, beide, das „Nach-Angriffs-Recht“, kodifiziert in Artikel 51 der UNO-Charta und das übliche, verbriefte „Vor-Angriffs-Recht“, das "Zuvorkommende Selbstverteidigung" genannt wird. Israel hat das Recht und die Verpflichtung nach nationalem und internationalem Recht, seine Bürger vor kriminellen Terrorakten zu schützen. Wenn Premierminister Sharon jemals entscheidet, vor der „Niedertracht“ zu kapitulieren und notwendige Vergeltungen entsprechend einzuschränken, würde Israel dieses Grundrecht aufgeben und diese grundlegende Verpflichtung untergraben. Der Nettoeffekt einer solchen Kapitulation würde aus den Terroristen Siegern machen, ein Effekt, der sicher die Gesamtzahl der Zivilopfer, in Israel und in den palästinensischen Gebieten erhöhen anstatt vermindert würde.

"Nur Kriege", lernen wir vom Rechts-Philosophen des 17.Jhdt. Hugo Grotius (eine Hauptquelle für Thomas Jeffersons Unabhängigkeitserklärung der USA), "entstehen aus unserer Liebe für die Unschuldigen." Dieses erkennend, muss Israel - konfrontiert mit palästinensischen Terroristen, die versuchen, Israel mit viel größeren zivilen Schäden zu schwächen - fortfahren, alle geeignete militärische Kraft innerhalb der Grenzen des humanitären internationalen Kriegsrechts anzuwenden. Obgleich hinterhältige Provokationen durch die PLO/PA israelische Aktionen hervorbringen können, die Schäden an der nichtkämpfenden palästinensischen Bevölkerung herbeiführen, sind es diese Provokationen, nicht die Antwort Israels, die eine ernste Verletzung des internationalen Gesetzes sind.

Das Internationales Kriegsrecht ist nicht ein Entschluss, gemeinsamen Selbstmord zu begehen. Angesichts einer mörderischen Terroristen-Gegnerschaft, die unnachgiebig einer verkündeten Strategie des ungehemmten Barbarismus folgt, kann Jerusalem nicht unerhörte palästinensische Manipulationen der Zivilbevölkerung zulassen, um nötigen Gebrauch von israelischem Militär auszuschließen. Eher muss Israel der gesamten internationalen Gemeinschaft bewusst machen, dass Niedertracht ein Verbrechen nach internationalem Gesetz ist und dass es die arabischen Drahtzieher dieser Niedertracht sind, nicht die, die strategisch durch solch eine Praxis benachteiligt werden, die als Kriegverbrecher identifiziert und bestraft werden müssen.


LOUIS RENE BERES wurde in Princeton ausgebildet (Ph.D., 1971) und ist Autor vieler Bücher und Artikel, die sich mit Kriegsrecht beschäftigen. Er ist Berater auf diesem Gebiet in Washington und in Jerusalem gewesen. Kolumnen Professor Beres' erscheinen häufig in wichtigen amerikanischen, israelischen und europäischen Zeitungen.


Quelle: gamla.org.il. Übersetzung: nahostfocus.de